#35515
ausgetreten02
Gast

    @Byterider wrote:

    Und was stimmt jetzt?
    Es müsste doch auf dem am Freitag zugestellten Papier draufstehen, ob es eine einstweilige Verfügung ist oder nicht.

    Zur Erklärung: Mich hat am Freitag, den 3. Juni, um 10 Uhr Herr Zacher vonm Ordnungsamt Passau angerufen. In dem Telefonat hat er mir mitgeteilt, dass ein Anwohner aus dem Freudenhain uns eine Einstweilige Verfügung androht, falls er nicht ungehindert aus seiner Siedlungsstraße ausfahren darf.

    Ich habe Herrn Zacher daraufhin zugesagt, dass wir Vorkehrungen treffen werden, damit der Beschwerdeführer seine staatsbürgerliche Freiheit auf Zugang zum Straßenverkehr hat. Und er soll dem Beschwerdeführer dies bitte mitteilen. Ein direkter Kontakt mit dem Herren hat nicht stattgefunden. Damit war die „Einstweilige Verfügung“ im Vorfeld abgewendet.

    Hätte der Anwohner diese Verfügung erwirkt, hätten wir womöglich den Korso nicht abhalten können. Denn eine rechtliche Gegenmaßnahme wäre uns erst am Montag nach dem Korso möglich gewesen. Dies wurde mir sowohl vom Ordnungsamt als auch von der Polizei bestätigt.

    Es wurde zu keiner Zeit behauptet, dass eine „Einstweilige Verfügung“ erwirkt worden sei. Es ist unstrittig, dass uns diese jedoch angedroht wurde!

    Ebenso habe ich in einem Telefonat mit der Vorsitzenden des Tennisclubs die Geschichte mit der Zufahrtsmöglichkeit zum Tennisgelände einvernehmlich geklärt. Und dies in einem sehr angenehmen Gespräch.

    Mir persönlich sind nur etwa 4 Anrufe/Schreiben von Bewohnern des Hacklberger-Viertels an das Ordnungsamt bekannt.

    Ich finde, die Presse hat den Sachverhalt der Geschehnisse den Tatsachen entsprechend wiedergegeben.