Förderverein Passauer Benefiz-Motorradkorso e.V. › Foren › Motorrad & Trike › Biker-News › Vorschriften im Ausland fur Motorräder › Antwort auf: Vorschriften im Ausland fur Motorräder
August 22, 2016 um 20:01 Uhr
#40800
@Teneremario wrote:
Naja, alles gut und schön…
Bleibt nur die Frage, wie man im Unfallfall ( als betroffener Motorradfahrer, der wahrscheinlich zu 90% hilfsbedürftig am Boden da nieder liegt ) selbige anlegen soll… :unknown: :fool:
Wahrscheinlich des gleiche System wie bei der Bundeswehr: Derjenige, der den Verwundeten verarztet nimmt das Verbandspäckchen des Verwundeten. :unknown: