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August 22, 2016 um 6:13 Uhr #34464
Habe mir noch einmal die aktuellen Vorschriften für Auslandfahrten angesehen.
Stand 2016, Quelle ÖAMTC.
Wer eine Tour mit dem Motorrad auf den Straßen Europas plant, ist gut beraten, sich vor Antritt der Reise über die jeweiligen Mitführpflichten der Länder zu informieren. Denn hält man die Bestimmungen fremder Länder nicht ein, drohen teilweise hohe Strafen.Die Vorschriften gelten auch für Mietfahrzeuge. Man sollte also rechtzeitig prüfen, ob das geliehene Motorrad mit allen erforderlichen Utensilien ausgestattet ist. Anderenfalls muss man selbst dafür Sorge tragen. Generell empfiehlt sich die Mitnahme des europäischen Unfallberichts, wenn man im Ausland unterwegs ist. Erhältlich ist dieser an allen ÖAMTC-Stützpunkten. Die jeweiligen Übersetzungshilfen findet man online in der Länder-Info des Clubs. Dort gibt es zusätzlich detaillierte, hilfreiche Informationen für Fahrten ins Ausland.
Warnweste
Beim Thema Warnweste wird oftmals zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass im Unfall- oder Pannenfall der Fahrer verpflichtet ist, eine Warnweste anzulegen, sobald er das Motorrad verlässt. Eine Tragepflicht kann allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist u.a. in Italien, Bulgarien, Tschechien, Serbien und Luxemburg der Fall. Wird der Motorradfahrer hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen.
Eine Mitführpflicht der Warnweste für Motorradfahrer gilt zum Beispiel in Litauen, Bosnien & Herzegowina, Spanien und in der Slowakei. In Portugal gilt die Vorschrift, eine Warnweste mitzuführen und zu tragen, nur für örtlich registrierte Fahrzeuge – dazu gehören auch Mietfahrzeuge.
Warndreieck(e)
In Ungarn, Schweden, Finnland, Dänemark, auf Malta und in Russland ist ein Warndreieck für jedes Motorrad Pflicht.
Verbandszeug
Eine mobile Apotheke ist u.a. in Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei und in Serbien vorgeschrieben. Weiter nördlich, in Großbritannien, Schweden und Norwegen gibt es für Verbandszeug eine Empfehlung.
Ersatzlampenset
Die Pflicht, ein Ersatzlampenset mitzuführen, gilt in Frankreich und Kroatien – jedoch nicht für Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten. In Ungarn und Mazedonien existiert zumindest eine Empfehlung für die Mitnahme von Ersatzlampen.
Ich dachte immer, Ersatzlampen sind in Tschechien und Österreich für Motorräder Pflicht,
dem ist aber scheinbar nicht so. Dafür aber Verbandkasten in der Tschechei.Kurios ist auch , man muß in bestimmten Ländern keine Warnweste dabeihaben, bei einem Unfall aber tragen.
August 22, 2016 um 19:36 Uhr #40799Naja, alles gut und schön…
Bleibt nur die Frage, wie man im Unfallfall ( als betroffener Motorradfahrer, der wahrscheinlich zu 90% hilfsbedürftig am Boden da nieder liegt ) selbige anlegen soll… :unknown: :fool:August 22, 2016 um 20:01 Uhr #40800@Teneremario wrote:
Naja, alles gut und schön…
Bleibt nur die Frage, wie man im Unfallfall ( als betroffener Motorradfahrer, der wahrscheinlich zu 90% hilfsbedürftig am Boden da nieder liegt ) selbige anlegen soll… :unknown: :fool:Wahrscheinlich des gleiche System wie bei der Bundeswehr: Derjenige, der den Verwundeten verarztet nimmt das Verbandspäckchen des Verwundeten. :unknown:
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